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   LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 32/00   

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https://dejure.org/2003,17745
LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 32/00 (https://dejure.org/2003,17745)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2003 - L 4 KR 32/00 (https://dejure.org/2003,17745)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2003 - L 4 KR 32/00 (https://dejure.org/2003,17745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehr der Abklärung der Kostenübernahme für Medikamente; Unspezifische Konditionierung des Immunsystems durch Einnahme von 500 ml Depot Vitamin C und eine zeitweilige Substitution mit DHEA zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes; Verordnung von Mittel zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 32/00
    Grundsätzlich hat das Gesetz die Konkretisierung in Erfüllung des subjektiven öffentlichen Rechts auf Gewährung einer Leistung der kassenärztlichen Versorgung auf den Vertragsarzt übertragen, dieser ist damit die Schlüsselfigur im Leistungsrecht nach dem SGB V (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1993, Az. 4 RK 5/92, SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 Ls. zu 2.).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 32/00
    Die AMR hat auch für den Versicherten normative Wirkung (BSG, Urteil vom 20. März 1996, SozR 3-2500 § 92 Nr. 6).
  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88

    Überprüfung der Notwendigkeit einer geplanten Zahnersatz-Maßnahmen durch die

    Auszug aus LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 32/00
    Dem nach § 95 SGB V zugelassenen Vertragsarzt obliegt es, den konkreten Inhalt der ärztlichen Leistung gemäß § 27 SGB V und damit auch die erforderliche Versorgung mit Arzneimitteln zu bestimmen (BSG, Urteil vom 18. Mai 1989, Az. 6 RKa 10/88, BSGE 65, 94-100).
  • BSG, 10.05.1990 - 6 RKa 15/89

    Ermächtigung zum Erlaß von Arzneimittelrichtlinien, Verordnungsfähigkeit von

    Auszug aus LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 32/00
    Der krankenversicherungsrechtliche Arzneimittelbegriff knüpft dabei nicht an das Arzneimittelgesetz - AMG - und das dort geregelte Zulassungsverfahren an (BSG, Urteil vom 10. Mai 1990, Az.: 6 Rka 15/89, BSGE 67, 36, 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 292/10

    Arzneimittelversorgung - Arzneimittel-Richtlinien des GBA - Verordnungsausschluss

    Die Verordnung von Arzneimitteln für Versicherte unter Verwendung eines Privatrezepts schließt also entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten (so aber auch noch: LSG für das Land Brandenburg, Urteil vom 16. April 2003, Az.: L 4 KR 32/00, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) deren Leistungsanspruch nicht von vornherein aus, sondern stellt vielmehr eine von mehreren Möglichkeiten für den Vertragsarzt dar, bei Unsicherheit über den Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung die von ihm für erforderlich gehaltene Medikation vorzunehmen und gleichzeitig ein Regressverfahren zu vermeiden.
  • SG Würzburg, 24.03.2009 - S 4 KR 486/06

    Anspruch auf Versorgung mit dem Präparat Dehydroxyepiandrostendion (DHEA) bzw.

    Das Gericht folgt jedoch nicht der Auffassung in der Entscheidung des 4. Senats des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 16.04.2003 (L 4 KR 32/00) wonach eine Kostenübernahme für eine Behandlung mit einem DHEA-Präparat bereits daran scheitere, dass für die Verordnung nur privatärztliche Rezepte ausgestellt worden seien.
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